Promotion

Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der RUB zu den aktuellen Stand zu den Promotionsprüfungen wärend der Corona-Krise unter Fragen und Antworten für Lehrende.  Wenn Sie Fragen zu Ihrem Promotionsverfahren haben, richten Sie diese bitte an das Dekanat für Geschichtswissenschaften per E-Mail.

Am 27.03.2018 wurde eine Neufassung der Promotionsordnung   der Fakultät für Geschichtswissenschaft veröffentlicht. Dadurch hat es im Ablauf des Promotionsverfahrens einige Änderungen gegeben.

1. Annahme als DoktorandIn an der Fakultät für Geschichtswissenschaft

  • Um als DoktorandIn angenommen zu werden, muss sich ein Mitglied der Fakultät zur Betreuung Ihres Promotionsvorhabens bereit erklären. Der oder die ErstbetreuerIn muss in der relevanten Fachrichtung ausgewiesen und ProfessorIn, JuniorprofessorIn, PrivatdozentIn oder habilitiertes Mitglied der Fakultät für Geschichtswissenschaft sein (s. § 7).
  • Wenn Sie eine(n) ErstbetreuerIn gefunden haben, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Annahme als DoktorandIn und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen (s. § 6) bei.(Lassen Sie die Betreuungsvereinbarung möglichst zwei mal unterschreiben, ein Exemplar benötigen Sie später für Ihre Einschreibung als Promotionsstudierende/r.)
  • Der Promotionsausschuss prüft dann Ihren Antrag und entscheidet über die Annahme als DoktorandIn (s. § 9). Die Sitzungstermine können Sie dem Terminplan der Fakultät entnehmen.Bitte stellen Sie Ihren Antrag (mit allen Anlagen) spätestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin!
  • Wurden Sie durch den Promotionsausschuss der Fakultät als DoktorandIn angenommen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Diese benötigen Sie für die Einschreibung als DoktorandIn an der RUB und der Research School. Die Einschreibung muss von Ihnen selbständig vorgenommen werden (s. § 6).
  • Der oder die ZweitbetreuerIn müssen innerhalb eines Jahres nachgemeldet werden. Diese können auch Mitglieder einer anderen Fakultät und einer anderen Hochschule sein (s. § 7 Abs. 3).

Formulare dazu:

________________________________

2. Das Promotionsverfahren eröffnen

  • Nach der Fertigstellung der Dissertation wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt (s. § 9). Hierzu reichen Sie den Antrag, Ihre Arbeit, einen aktuellen Lebenslauf und Ihre Erklärung sowie ergänzende Unterlagen (möglichst in einem Dokument zusammengefasst) fristgerecht im Dekanat ein. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Promotionskommission. Die Begutachtung dauert i.d.R. drei Monate (s. § 12). Liegen alle Gutachten vor, wird die Dissertation mindestens zwei Wochen im Dekanat ausgelegt (s. §12 Abs. 9). Insgesamt dauert es etwa viereinhalb Monate von der Verfahrenseröffnung bis zur Disputation.
  • Wurde die Dissertation von der Promotionskommission angenommen, wird die mündliche Prüfung festgelegt (s. § 13). Die mündliche Prüfung findet als Disputation mit der Promotionskommission statt. Unmittelbar nach der Beratung der Kommission wird der/dem DotorandIn das Ergebnis mitgeteilt und eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt. Die/der KandidatIn ist damit berechtigt, die Bezeichnung Dr. des. zu verwenden (s. § 14).
  • Termine des Promotionsausschusses (PromA)
    Bitte informieren Sie sich, wann die Sitzungen des Promotionsausschusses stattfinden. Ihre Unterlagen müssen mindestens eine Woche vor dem Termin vollständig eingereicht werden.

Formulare dazu:

________________________________

3. Die Promotion abschließen und publizieren

Die/der Promovierte ist verpflichtet, ihre/seine Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen (s. § 16). Im Falle der Veröffentlichung durch einen Verlag oder in einer Fachzeitschrift muss kenntlich sein, dass es sich um eine von der Fakultät für Geschichtswissenschaften angenommene Dis­sertation handelt. Zum Beispiel durch auf der Rückseite der Titelei angebrachten folgenden Vermerk: „von der Fakultät für Geschichts­wissenschaften der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommen im Jahre …“

Bitte geben Sie die Belegexemplare/elektronische Veröffentlichung mit allen Unterlagen im Dekanat der Fakultät ab, die Besucheradresse/Paketadresse finden Sie unter Kontakt. Wir leiten diese dann an die richtige Stelle in der Universitätsbibliothek weiter.

Weitere Informationen zur elektronischen Publikation usw. finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

Angebote für Doktoranden

Bitte schauen Sie hier einmal rein:


Endlich geschafft!