Promovieren und habilitieren an der Fakultät für Geschichtswissenschaften
An der Fakultät für Geschichtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum arbeitet eine große Zahl von Nachwissenschaftler/innen an unterschiedlichen und in ihrer Gesamtheit beeindruckenden Forschungsprojekten. Die Vielschichtigkeit innerhalb der drei Institute bildet sich naturgemäß in der Differenziertheit der Forschungsprojekte unserer Nachwuchswissenschaftler-/innen ab, die an der Fakultät den Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) oder das internationale Äquivalent (Ph.D.) erlangen können. Die Promotion ist natürlich auch interdisziplinär möglich.
Die Bochumer Fakultät für Geschichtswissenschaften begreift die Ausbildung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses als wesentlichen Beitrag zur Forschung von morgen.
Als Individualpromotion sieht unsere Fakultät die Forschungsleistungen ihrer Nachwuchswissenschaftler/innen den
Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis
verpflichtet und bietet in der Zusammenarbeit mit der RUB Research School ein campusweites und interdisziplinäres Forum für den wissenschaftlichen Dialog.
Die Fakultät der Geschichtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum spricht Bewerberinnen und Bewerbern, die die in der Habilitationsordnung genannten Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Habilitationsleistungen erfolgreich erbracht haben, die Lehrbefähigung für eine Lehrgebiet in einem unserer vertretenen Fächer aus.
Ausführungen zu den Voraussetzungen für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens sowie über die Habilitationsleistungen, usw. finden sich in unserer
Habilitationsordnung.